Mitglied werden - die wichtigsten Fragen
Grundsätze der Mitgliedschaft
Die Mitglieder einer Wohnungsgenossenschaft haben durch ihre eingezahlten Anteile als Miteigentümer eine hohe eigentumsähnliche Wohnsicherheit, können aber trotzdem jederzeit entscheiden, ob und wann sie Ihren Wohnstand aufgeben.
Die Halle-Neustädter Wohnungsgenossenschaft e.G. gewährt ihren Mitgliedern Dauernutzungsrechte an der Mietsache. Für die Mitglieder besteht Wohnrecht auf Lebenszeit.
Lesen Sie dazu mehr in unserer Satzung!
Wie werde ich Genossenschaftsmitglied?
Mit einer eigenhändig unterzeichneten Beitrittserklärung gemäß den Erfordernissen der Satzung ist der wichtigste Schritt zur Begründung der eigenen Mitgliedschaft gemacht. Im Interesse Aller hat der Vorstand die Entscheidung über die Zulassung des Beitrittes zu treffen. Bei der Aufnahme muss mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von 154,- € + 30 € Beitrittsgebühr gezahlt werden. Danach hat der Bewerber alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes, selbst dann, wenn er keine genossenschaftliche Wohnung gemietet hat.
Das Interessentenformular der Halle-Neustädter WG e.G. steht ihnen als Datei im PDF-Format zum Download zur Verfügung.
Hier Interessentenformular downloaden: Interessentenformular
Gern helfen wir Ihnen auch telefonisch unter 0345/6913223 weiter oder beraten Sie unserer Geschäftsstelle persönlich.
Kann ich die Geschäftsanteile wenn nötig auch in Raten zahlen?
Unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Situation kann die Zahlung von Geschäftsanteilen unter bestimmten Bedingungen und mit Genehmigung des Vorstandes auch in Raten erfolgen.
Der Pflichtanteil in Höhe von 154 € + 30 € Eintrittsgebühr sind allerdings immer sofort zu zahlen.
Kann ich weitere Geschäftanteile erwerben?
Wenn ein Mitglied eine Wohnung der Genossenschaft anmietet, so richtet sich die Anzahl der zu zeichnenden Geschäftsanteile nach den in der jeweils gültigen Satzung bestimmten Kriterien.
Wie kann ich in der Genossenschaft aktiv werden?
Sie können als gewählter Mitgliedervertreter aktiv in der Genossenschaft werden.
Ein harmonisches Miteinander der Mitglieder und Mieter ist aber immer erwünscht!
Jedes Engagement fördert das Wohlbefinden aller, sei es in der eigenen Nachbarschaft oder im Umfeld. Hierbei geht es vor allem um gegenseitiges Interesse und Hilfe untereinander.
Was passiert, sollte ich die Genossenschaft verlassen?
Sollte ein Mitglied seine bei der Genossenschaft gemietete Wohnung verlassen, so können die Mitgliedschaftsanteile unter Einhaltung der in der Satzung bestimmten Frist gekündigt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, mit mindestem einem Anteil weiter Mitglied zu bleiben.