Unsere Pensionswohnungen stehen allen offen - zum kleinen Preis !
Unsere Gästewohnungen
Ihre Ansprechpartner und Vermieter für die Pensionswohnungen :
Halle-Neustädter Wohnungsgenossenschaft e.G.
Telemannstraße 1
06124 Halle/Saale
Frau Annemüller, Frau Höpfner
Telefon: 0345 / 69 13-0
Mail: pension@haneuer.de
Öffnungszeiten der Rezeption:
Montag & Mittwoch von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag & Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Andere Zeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.
Alternativangebot
Alternativ können Sie zu günstigen Konditionen im TRYP-Hotel in Halle Neustadt übernachten. Für Dauergäste, ab 4 Wochen inkl. tägl. Reinigung, bieten wir Sonderkonditionen an. Bitte erfragen Sie die Preise bei unseren Ansprechpartnern.
Preise:
Der Preis ist abhängig von der Buchungsdauer und der Anzahl der Personen. Der exakte Preis wird Ihnen bei der Buchung genannt. Die Mindestübernachtungsanzahl sind 2 Nächte.
Es gelten Sonderpreise bei Anmietung ab einem Monat. Preise für Kinder ab dem 4 LJ erfahren Sie in der Genossenschaft.
Preis pro Nacht
Preis pro Monat
Stornierung/Kündigung, Nichtanreise und Aufenthaltsabbruch
1. Storniert/kündigt der Vertragspartner den Vertrag vor Beginn des gebuchten Nutzungszeitraus, hat dieser an die HaNeuer Wohnen e.G. eine Entschädigung (Prozentwert des Gesamtpreises) wie folgt zu zahlen.
Pensionswohnung für Mitglieder
0 % bei Kündigung bis 8 Tage vor Nutzungsbeginn
25 % bei Kündigung 5-7 Tage vor Nutzungsbeginn
50 % bei Kündigung 3-4 Tage vor Nutzungsbeginn
80 % bei Kündigung 1-2 Tage vor Nutzungsbeginn
Pensionswohnung für Nichtmitglieder
0 % bei Kündigung bis 21 Tage vor Nutzungsbeginn
25 % bei Kündigung 14-20 Tage vor Nutzungsbeginn
50 % bei Kündigung 7-13 Tage vor Nutzungsbeginn
80 % bei Kündigung 1-6 Tage vor Nutzungsbeginn
2. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs der Kündigung bei der HaNeuer Wohnen e.G.
3. Bei Nichtanreise ohne Kündigung/Stornierung bleibt der Vertragspartner zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner den Aufenthalt vorzeitig abbricht.