Unsere Pensionswohnungen stehen allen offen - zum kleinen Preis !
Unsere Gästewohnungen
Ihre Ansprechpartner und Vermieter für die Pensionswohnungen :

Halle-Neustädter Wohnungsgenossenschaft e.G.
Telemannstraße 1
06124 Halle/Saale
Frau Annemüller, Frau Höpfner
Telefon: 0345 / 69 13-0
Mail: pension@haneuer.de
Öffnungszeiten der Rezeption:
Montag & Mittwoch von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag & Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Andere Zeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.
Alternativangebot
Alternativ können Sie zu günstigen Konditionen im TRYP-Hotel in Halle Neustadt übernachten. Für Dauergäste, ab 4 Wochen inkl. tägl. Reinigung, bieten wir Sonderkonditionen an. Bitte erfragen Sie die Preise bei unseren Ansprechpartnern.
Preise:
Der Preis ist abhängig von der Buchungsdauer und der Anzahl der Personen. Der exakte Preis wird Ihnen bei der Buchung genannt. Die Mindestübernachtungsanzahl sind 2 Nächte.
Es gelten Sonderpreise bei Anmietung ab einem Monat. Preise für Kinder ab dem 4 LJ erfahren Sie in der Genossenschaft.
NEU: Die Stadt Halle (Saale) erhebt ab dem 1. Januar 2025 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer.
Beherbungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Halle (Saale) entgeltlich in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen und Ferienunterkünften übernachten.
Die Beherbergungssteuer beträgt 4% Prozent vom Übernachtungspreis einschließlich Umsatzsteuer und ist bei Abreise in der Beherbergungseinrichtung zu entrichten.
Steuerfrei sind: Minderjährige, schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr, Begleitpersonen schwerbehinderter Personen bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“, Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind, Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu Ausbildungszwecken übernachten
Preis pro Nacht
Preis pro Monat
Stornierung/Kündigung, Nichtanreise und Aufenthaltsabbruch
1. Storniert/kündigt der Vertragspartner den Vertrag vor Beginn des gebuchten Nutzungszeitraus, hat dieser an die HaNeuer Wohnen e.G. eine Entschädigung (Prozentwert des Gesamtpreises) wie folgt zu zahlen.
Pensionswohnung für Mitglieder
0 % bei Kündigung bis 8 Tage vor Nutzungsbeginn
25 % bei Kündigung 5-7 Tage vor Nutzungsbeginn
50 % bei Kündigung 3-4 Tage vor Nutzungsbeginn
80 % bei Kündigung 1-2 Tage vor Nutzungsbeginn
Pensionswohnung für Nichtmitglieder
0 % bei Kündigung bis 21 Tage vor Nutzungsbeginn
25 % bei Kündigung 14-20 Tage vor Nutzungsbeginn
50 % bei Kündigung 7-13 Tage vor Nutzungsbeginn
80 % bei Kündigung 1-6 Tage vor Nutzungsbeginn
2. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs der Kündigung bei der HaNeuer Wohnen e.G.
3. Bei Nichtanreise ohne Kündigung/Stornierung bleibt der Vertragspartner zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner den Aufenthalt vorzeitig abbricht.